VI SES PÅ HI-MESSEN 2025

Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Leopold-Parts Aps Allgemeine Informationen

Leopold-Parts Aps Industrivej 7 6580 Vamdrup CVR-Nr.: 40957960 Telefon: 75 52 55 65 E-Mail: mail@leopold-parts.dk

  1. Angebote und Auftragsbestätigung

1.1 Das Angebot des Verkäufers ist nur 8 Tage lang gültig, gerechnet ab dem Tag, an dem das Angebot datiert wurde. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot des Verkäufers automatisch. Das Angebot des Verkäufers kann auch erlöschen, wenn eine Lieferung nicht mehr vorrätig ist oder wenn die Lieferbedingungen geändert werden, z.B. durch einen Subunternehmer.

1.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung bis zum Zeitpunkt der Lieferung zu ändern, aber in diesem Fall garantiert der Verkäufer mindestens eine gleichwertige Leistung.

1.3 Der Käufer kann sich nur auf die Bedingungen in diesen Geschäftsbedingungen oder in einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien berufen. Vom Verkäufer mündlich, im Internet, in Broschüren usw. erteilte Informationen sind daher für die Beurteilung der Lieferung irrelevant.

1.4 Eine Bestellung ist erst dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer mit einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder Brief genehmigt wurde.

  1. Preise und Lieferort

2.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers oder aus der zugesandten Auftragsbestätigung.

2.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht anders vereinbart.

2.3 Die Lieferzeiten gelten vorbehaltlich etwaiger Verzögerungen bei den Subunternehmern. Wenn der Verkäufer erfährt, dass es zu einer Verzögerung bei einem Zulieferer kommt oder er dies für wahrscheinlich hält, wird der Käufer unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen neuen Lieferzeit benachrichtigt.

2.4 Bei erheblichem Verzug seitens des Verkäufers ist der Käufer berechtigt, den Kauf zu stornieren. Wenn jedoch eine kontinuierliche Lieferung vereinbart wurde, ist der Käufer nur zum Rücktritt in Bezug auf die verspätete Teillieferung berechtigt.

2.5 Der Verkäufer kann unter keinen Umständen für den indirekten Schaden des Käufers infolge einer verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung haftbar gemacht werden. Darüber hinaus kann der Verkäufer nur dann für direkte Schäden haftbar gemacht werden, wenn der Verkäufer den Vertrag wesentlich verletzt hat, vorausgesetzt, der Käufer kann nachweisen, dass er durch die Verzögerung einen Schaden erlitten hat.

  1. Fracht, Versicherung und mehr.

3.1 Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms 2020) und ausschließlich Fracht, Versand, Versicherung, Verpackung, Installation, Mehrwertsteuer und etwaiger staatlicher Abgaben, sofern nicht anders vereinbart. Aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, Steuern, Versicherungs-, Fracht- und Einkaufskosten kann der Verkäufer die Preise anpassen.

  1. Zahlungsmöglichkeiten

4.1 Die Zahlungsbedingungen des Verkäufers betragen 8 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Zahlt der Käufer nicht bis zum Fälligkeitsdatum und ist der Verzug nicht auf das Verschulden des Verkäufers zurückzuführen, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Zinssatzes der nationalen Bank zu berechnen und die Zahlung für alle in Rechnung gestellten und gelieferten Waren zu verlangen, unabhängig von zuvor vereinbarten Kreditbedingungen.

  1. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Waren vor, unabhängig davon, ob eine Lieferung stattgefunden hat, bis der gesamte Kaufpreis und etwaige Zinsen/Gebühren bezahlt wurden.

5.2 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, im Zusammenhang mit oder nach Abschluss des Vertrages eine angemessene Sicherheit für die gesamten Kosten des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verlangen.

6 Stornierung und Änderung von Aufträgen

6.1 Nachdem der Verkäufer eine Auftragsbestätigung an den Käufer gesendet hat, ist der Käufer nicht berechtigt, die Bestellung zu ändern oder zu stornieren.

6.2 Wenn der Käufer sich dennoch entscheidet, die Bestellung zu stornieren, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Wenn es sich bei dem Artikel um eine Sonderanfertigung handelt, wird der volle Betrag für den Artikel in Rechnung gestellt.

  1. Kontrollpflicht und Beschwerden

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung oder Erhalt und stets vor der Verwendung der Waren zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie frei von Mängeln sind.

7.2 Stellt der Käufer im Zusammenhang mit seiner Prüfung der Waren fest, dass die Waren mangelhaft sind, muss er den Verkäufer unverzüglich über die Mängel informieren. Bei anderen Mängeln, einschließlich versteckter Mängel, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, muss der Käufer den Mangel unverzüglich reklamieren, nachdem er ihn hätte entdecken müssen, spätestens jedoch zwei Jahre nach erfolgter Lieferung.

7.3 Unterlässt der Käufer die unverzügliche Mitteilung an den Verkäufer, nachdem er einen Mangel festgestellt hat, kann der Käufer diese Mängel später nicht gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

  1. Mangler

8.1 Für einen Zeitraum von 24 Monaten nach erfolgter Lieferung verpflichtet sich der Verkäufer, bei Mängeln der Lieferung unverzüglich nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern.

8.2 Der Verkäufer ist jedoch nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn die Mängel darauf zurückzuführen sind, dass die Lieferung nicht in vollem Umfang gemäß den Anweisungen des Verkäufers installiert und/oder verwendet wurde, dass sie falsch oder unsachgemäß verwendet wurde, dass ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers Änderungen oder technische Eingriffe vorgenommen wurden oder dass außergewöhnliche klimatische Einflüsse vorliegen.

8.3 Verschleißteile fallen nicht unter das Recht auf Nachbesserung. Ebenso sind die Kosten für den Ein- und Ausbau nicht durch das Recht auf Nachbesserung abgedeckt.

8.4 Wenn der Käufer einen Mangel reklamieren möchte, muss er dies unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels schriftlich tun.

8.5 Nachdem der Verkäufer eine Reklamation über einen Mangel erhalten hat, der als unter diese Bestimmung fallend betrachtet wird, wird der Verkäufer den Mangel beheben.

8.6 Wenn der Käufer die Reparatur an der Adresse des Unternehmens durchführen kann, wird die Verpflichtung des Verkäufers zur Reparatur gemäß dieser Bestimmung durch die Zusendung eines neuen oder reparierten Teils erfüllt.

8.7 Mangelhafte Teile, die in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden ersetzt wurden, werden dem Verkäufer zur Verfügung gestellt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

8.8 Der Verkäufer ist berechtigt, Teile der Lieferung, die ersetzt oder repariert wurden, zu denselben Bedingungen nachzubessern, wie dies bei der ursprünglichen Lieferung der Fall war. Die Nachbesserungsverpflichtung des Verkäufers gilt jedoch nicht für Teile der Lieferung nach Ablauf von 36 Monaten nach der Lieferung an den Käufer.

  1. Beschränkung der Haftung

9.1 Die Haftung des Verkäufers für Mängel kann den Gesamtbetrag der Zahlung des Käufers für die Waren nicht übersteigen.

9.2 Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsverluste, Datenverluste und Kosten für deren Wiederherstellung sowie entgangenen Gewinn, unabhängig davon, ob dies auf einfache oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Soweit der Verkäufer gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer in dem Maße zu entschädigen, wie diese Haftung die oben genannten Grenzen überschreitet.

  1. Produkthaftung

10.1 Der Verkäufer haftet gemäß dem Produktsicherheitsgesetz.

Der Verkäufer übernimmt die Produkthaftung für Personenschäden und den Verlust von Familienangehörigen, die durch die Lieferung entstehen, gemäß den jeweils geltenden zwingenden Rechtsvorschriften. Der Verkäufer übernimmt keine weitere Produkthaftung.

  1. Befreiung von der Haftung – Höhere Gewalt

11.1 Die folgenden Umstände führen zu einer Haftungsbefreiung, wenn sie nach Abschluss des Vertrages eintreten und dessen Erfüllung verhindern:

11.2 Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen und alle anderen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie z.B. Feuer, Epidemien, Krieg, unvorhergesehene militärische Einberufungen ähnlichen Ausmaßes, Sabotageakte, Beschlagnahmungen, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und zivile Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Beschränkungen der Antriebsmittel sowie Mängel bei Lieferungen von Unterlieferanten oder Verzögerungen bei solchen Lieferungen, die durch einen der in dieser Klausel genannten Umstände verursacht werden.

11.3 Die Partei, die sich auf einen der oben genannten Umstände berufen möchte, muss die andere Partei so schnell wie möglich über das eingetretene Ereignis und den voraussichtlichen Zeitpunkt seines Endes informieren.

11.4 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn seine Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgrund eines der in Artikel 11.2 genannten Umstände unmöglich wird.

  1. Beilegung von Streitigkeiten

12.1 Diese Bedingungen unterliegen dem dänischen Recht und der dänischen Gerichtsbarkeit.

12.2 Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Sollte es den Parteien nicht gelingen, auf diese Weise eine gütliche Lösung für den Streitfall zu finden, ist jede Partei berechtigt, die Angelegenheit vor das Gericht des Ortes zu bringen, an dem der Verkäufer seinen Sitz hat.

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